EJA110E Yokogawa Druckmessumformer 4-20mA HART-Protokoll

Grundlegende Informationen
Herkunftsort: JAPAN
Markenname: YOKOGAWA
Zertifizierung: CE
Modellnummer: Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b gen
Min Bestellmenge: 1 STÜCK
Preis: verhandelbar
Verpackung Informationen: Standardkartonverpackung
Lieferzeit: auf Anfrage
Zahlungsbedingungen: T/T
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: 100 Prozent pro Monat
Ausgangssignal: 4 bis 20 mA Gleichstrom mit digitaler Kommunikation (HART 5/HART 7-Protokoll) Messspanne (Kapsel): 0.5 bis 5 kPa (2,0 bis 20 inH2O) (Für feuchte Teile Materialcode S)
Prozessverbindungen: ohne Prozessanschluss (1/4 NPT weiblich auf den Abdeckflanschen) Material für Bolzen und Muttern: Kohlenstoffstahl B7
Installation: Horizontale Rohrleitung und linksseitige Hochdruckleitung Verstärkergehäuse: Aluminiumgusslegierung
Elektrische Verbindung: 1/2 NPT weiblich, zwei elektrische Anschlüsse und ein Blindstecker Montagehalterung: 304 SST 2-Zoll-Rohrbefestigung, flacher Typ (für horizontale Rohre)
Hervorheben:

EJA110E Yokogawa-Drucktransmitter

,

EJA110E Yokogawa Differenzdruckübertrager

,

20 mA yokogawa-Druckübertrager

EJA110E YOKOGAWA Transmitter Differenzdruckwandler EJA110E-JFS5J-917NB
Produktspezifikationen
Eigenschaft Wert
Ausgangssignal 4 bis 20 mA Gleichstrom mit digitaler Kommunikation (HART 5/HART 7-Protokoll)
Messspanne (Kapsel) 0.5 bis 5 kPa (2,0 bis 20 inH2O) (Für feuchte Teile Materialcode S)
Prozessverbindungen ohne Prozessanschluss (1/4 NPT weiblich auf den Abdeckflanschen)
Material für Bolzen und Muttern B7-Kohlenstoffstahl
Einrichtung Horizontale Rohrleitung und linksseitige Hochdruckleitung
Verstärkergehäuse Aluminiumlegierung
Elektrische Verbindung 1/2 NPT weiblich, zwei elektrische Anschlüsse und ein Blindstecker
Montageklammer 304 SST 2-Zoll-Rohrbefestigung, flacher Typ (für horizontale Rohre)
EJA110E Differenzdruckübertrager EJA110E-JFS5J-917NB
Konformität der Spezifikation

Die EJA-E-Serie gewährleistet die Konformität der Spezifikationen mit mindestens ±3σ.

Referenzgenauigkeit der kalibrierten Spanne

(einschließlich terminalbasierter Linearität, Hysterese und Wiederholbarkeit)

Messspanne F
Parameter Wert
Referenzgenauigkeit X ≤ Span ± 0,055% von Span
X > Span ± 0.005 + 0.02 URL/Span) % von Span
X 2 kPa (8 inH2O)
URL (Obergrenze des Bereichs) 5 kPa (20 inH2O)
Messspanne M
Parameter Wert
Referenzgenauigkeit X ≤ Span ± 0,055% von Span
X > Span ± 0.005 + 0.0025 URL/Span) % von Span
X 5 kPa (20 inH2O)
URL (Obergrenze des Bereichs) 100 kPa (400 inH2O)
Messspanne H
Parameter Wert
Referenzgenauigkeit X ≤ Span ± 0,055% von Span
X > Span ± 0.005 + 0.01 URL/Span) % von Span
X 100 kPa (400 inH2O)
URL (Obergrenze des Bereichs) 500 kPa (2000 inH2O)
Messspanne V
Parameter Wert
Referenzgenauigkeit X ≤ Span ± 0,055% von Span
X > Span ± 0.005 + 0.005 URL/Span) % von Span
X 1.4 MPa (200 PSI)
URL (Obergrenze des Bereichs) 14 MPa (2000 PSI)
Übersicht über die Spezifikation EJA110E
Meßarten  
Primäre Variable Differenzdruck (DP)
Sekundäre Variable Statischer Druck (SP)
Genauigkeit der Referenzen  
Primäre Variable ± 0,055% der Span-Durchmesser
Sekundäre Variable ±0,5% der verfügbaren Span
Reaktionszeit  
Primäre Variable 90 msec
Sekundäre Variable 360 msec
Langfristige Stabilität  
Primäre Variable ±0,1% der URL pro 10 Jahre
Überdruckwirkung  
Primäre Variable ±0,03% der URL
Reichweite  
Primäre Variable 100:1
Verwandte Teilnummern
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Leistungen. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten sind in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG zu finden. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Bereitstellung von Fahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Daten werden in Anhang II der Richtlinie 2008/57/EG erfasst. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für Fahrzeuge, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Anlage, bei der die Anlage in Betrieb genommen wird. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten werden in der Liste der Daten gespeichert. Die Kommission wird die Kommission übermitteln, wie sie die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen ergreift. Die Kommission kann die Mitgliedstaaten auffordern, die in Artikel 6 Absatz 1 genannten Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission wird die Kommission übermitteln, wie sie die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 genannten Maßnahmen ergreift. Die Kommission wird die Kommission auffordern, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat, in dem sie erworben wurden, in Betrieb sind. Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungskosten. Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge.
EJA110E Yokogawa Druckmessumformer 4-20mA HART-Protokoll 0

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